Trauung

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Schön, dass Sie sich für eine Trauung in der Kirche interessieren!

Im Wissen darum, dass eine gelingende Beziehung immer auch ein Geschenk ist, bittet das Brautpaar bei einer kirchlichen Trauung Gott um seinen Segen und feiert die Liebe zusammen mit Angehörigen und Freunden in einem würdigen Rahmen.

Setzen Sie sich frühzeitig (etwas sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin) mit dem Pfarramt in Verbindung. Beim Traugespräch geht es darum, dass die Pfarrerin/der Pfarrer Sie direkt kennenlernt, um diesen Anlas persönlich gestalten zu können.

Voraussetzung für eine Kirchliche Trauung ist die Zugehörigkeit zu einer reformierten Landeskirche (mindestens eines Ehepartners) und die rechtsgültige Eheschliessung vor dem Zivilstandsamt der Gemeinde.

Wir sind auch offen für Segnungsfeiern für gleichgeschlechtliche Paare.

Eine "ökumenische" Trauung kann wie folgt durchgeführt werden:

- Geleitet vom katholischen Pfarrer wird sie von reformierter Seite anerkannt (keine Formalitäten).
- Geleitet von der reformierten Pfarrerin/dem reformierten Pfarrer braucht der katholische Teil einen sogenannten „Dispens von der Formpflicht“, der vom kath. Pfarramt nach einem Gespräch eingeholt wird. Für dieses Gespräch ist ein neuer Taufschein vom Taufort einzuholen. Diese Trauung wird dann von der katholischen Kirche anerkannt. Allerdings nicht kirchenrechtlich: Gibt der katholische Pfarrer den Segen, ist die Ehe kirchenrechtlich katholisch, stellt der reformierte Pfarrer die Traufragen, gilt sie als reformiert.

 

Eine Trauung mit Pfarrerin/Pfarrer beider Konfessionen wird in der Regel dann gemacht, wenn beide Partner in ihrer Kirche aktiv sind.